KfW: Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) – Anhebung Förderhöchstbetrag und Tilgungszuschuss zum 03.02.2026
Die KfW informiert über eine Produktverbesserung im Programm 134 zur Förderung genossenschaftlichen Wohnens zum 03.02.2026:
• Der Förderhöchstbetrag wird von bisher 100.000 Euro auf 150.000 Euro erhöht.
• Der Tilgungszuschuss wird von 7,5 Prozent auf 15 Prozent angehoben und beträgt damit maximal 22.500 Euro.
Darüber wurden neben redaktionellen Anpassungen auch einzelne Themen im Merkblatt präzisiert. Inhaltliche Änderungen ergeben sich daraus nicht.
Das neue Merkblatt gilt ab dem 03.02.2026 und steht Ihnen ab sofort im KfW-Partnerportal zur Verfügung. informiert der vbwbayern auf seiner homepage.
