Chancen für gemeinschaftliches Wohnen in der Parkstadt Süd – MitStadtZentrale beim Thementalk
Am 17. Juli stellte die Stadt Köln in ihrem „5. Thementalk“ den Stand der Planung für die Parkstadt Süd vor. Am 3.7.25 wurde beschlossen, für die Planung und Realisierung des Großprojekts, das auf weitgehend städtischen Grundstücken realisiert wird, einen Eigenbetrieb zu gründen. Die Entwicklungsgesellschaft moderne stadt soll mit der Durchführung beauftragt werden.
Die bisherige Nutzung als Großmarkt endet 2025. Dann werden auf 2,5 km Länge 400.000 qm neuer Grüngürtel, mehr als 3.000 Wohnungen, viele Arbeitsplätze und Bildungseinrichtungen entstehen. Bis 2027 wird rückgebaut, bis 2030 entsiegelt und die Altlasten entsorgt. Währenddessen werden bis 2028 die Bebauungspläne entwickelt, die das Planungsrecht für die Grünflächen und die Bebauungen schaffen. Ab 2029 soll es erste Konzeptverfahren geben, bei denen Grundstücke auch für gemeinschaftliches Wohnen im Erbbaurecht ausgeschrieben werden. Ab 2032 beginnt der Hochbau.
Lena Zloniczky, stv. Leiterin des Stadtplanungsamts, berichtete wie die 2015 begonnene Planung an heutige Anforderungen – etwa die Klimaanpassungsstrategie – angepasst wird. „Mehr Vielfalt, mehr Grün, mehr Köln“ sind die Ziele, die Nicolai Sieber vom Team Parkstadt des Stadtplanungsamts vorstellte. Linda Rennings, Leiterin der Geschäftsstelle, erläuterte das kooperative Baulandmodell, das als Mindeststandard zugrunde liegt. Etwa 1.000 öffentlich geförderte Wohnungen und weitere preisgedämpfte Wohnungen sollen entstehen.

Warum die Stadt die Grundstücke im Erbbaurecht über 80 Jahre vergibt, erläuterte Bernd Kiefer, Leiter der Liegenschaftsabteilung der Stadt Köln: „Wir möchten die Zügel in der Hand behalten“. 30% aller Flächen sollen in Konzeptverfahren, z. B. an Baugemeinschaften und Genossenschaften ausgeschrieben werden, 20% aller Wohnflächen für innovative oder experimentelle Wohnformen reserviert. Die sorgfältige Auswahl der Akteure und der Wettbewerb der Ideen soll „das Quartier zu einem echten Veedel werden lassen“. Dafür brauche es hohe Qualität und Vielfalt der Nutzungen. Die nachhaltige Absicherung des bezahlbaren Wohnraums kann so für 60 Jahre in den Erbbaurechtsverträgen fixiert werden. Dafür wird der Zinssatz auf 1,5% des nutzungsorientierten Verkehrswerts reduziert, was die ortsübliche Vergleichsmiete im ganzen Quartier und dessen Umfeld beeinflusst.

Sascha Gajewski von der MitStadtZentrale gab einen kurzen Einblick in die Qualitäten gemeinschaftlicher Wohnprojekte für die Entwicklung des Quartiers. Zu den Konzeptverfahren für das gemeinschaftliche Wohnen wird die MitStadtZentrale beteiligt und, wie schon beim laufenden Verfahren am Poller Damm, zum Verfahren beraten, Vernetzung anregen und rechtzeitig informieren. Interessierte können schon jetzt überlegen, welche Formen des gemeinschaftlichen Wohnens für sie infrage kommen, um, mit Blick auf die Vergabe, ungefähr im übernächsten Jahr die Gruppen zu vergrößern, zu festigen und Konzepte zu entwickeln. Es besteht unabhängig von der Parkstadt-Süd weiterhin die Hoffnung, dass es an anderer Stelle auch vorher Projektoptionen in Köln geben kann.
